RAV/Zwischenverdienst
Sobald Sie wissen, dass Sie stellenlos werden, müssen Sie sich beim zuständigen RAV ihres Wohnortes als arbeitslos anmelden. Nach dem Anmeldeprozedere mit allen Formularen und Beilagen werden Sie dann Ihren RAV-Berater persönlich kennenlernen. Sie werden erfahren, dass Sie
jede zumute Arbeit
annehmen müssen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.Es ist Ihre Sache, Arbeit zu suchen, wenn nötig auch ausserhalb Ihres bisherigen Berufes.
Falls Sie Arbeit finden, Sie jedoch nur Teilzeit oder befristet arbeiten, können Sie dies als Zwischenverdienst mit dem RAV abrechnen. Hier ein Beispiel:
Versicherter Lohn | Fr. 5000.-- |
---|---|
Versicherter Lohn Fr. 5000.-- Arbeitslosengeld 70% | Fr. 3500.-- |
Versicherter Lohn | Fr. 5000.-- |
Zwischenverdienst Teilzeit/befristet | Fr. 3000.-- |
Arbeitslosengeld 70% von Fr. 2000.-- | Fr. 1400.-- |
Also es lohnt sich auf jeden Fall zu arbeiten. Auch wenn Sie im Zwischenverdienst arbeiten, müssen alle Vorgaben vom RAV befolgt werden wie z.Bsp. vorgeschriebene Anzahl Bewerbungen usw.